Wird beim Bau ein festgelegter Standard eingehalten können Fördermöglichkeiten der KFW-Bank in Anspruch genommen werden.
Dies zu erstellende sogenannte Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude.
Er setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: der Gesamtenergiebedarf des Hauses und wie gut die Wärmedämmung des Gebäudes ist.
Unterschieden wird hierbei in unterschiedliche Effizienzhausstufen (40 und 55). Je kleiner die
Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf des Gebäudes.
Für weitere Details zur Definition und Berechnung verweisen wir hier auf die Seiten der KFW-Bank.
Für die verschiedenen Effizienzstufen gibt es unterschiedliche Förderungen, zumeist in Form eines
zinsgünstigen Kredites.
Wird z.B. ein Effizienzhaus 40 erstellt, gibt es zwei unterschiedliche Förderstufen:
Die Anforderungen und die Nachhaltigkeit an das Gebäude sind vielschichtig und im stetigen Wandel.
Wir sind diesbezüglich immer auf dem Laufenden und beraten Sie im Zuge der individuellen Hausplanung gerne zu diesem Thema.
Die BAFA bietet neben der KFW-Bank weitere staatliche Fördermöglichkeiten, die bei der Sanierung von Wohngebäuden in Anspruch genommen werden können.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie finanzielle Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag
beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf
Jahre zurückliegt. Dies wäre z.B. Dämmung von Außenwänden, Dach,
Geschossdecken und
Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung
der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten
raumlufttechnischen Anlage. Im Detail wäre dies z.B. Einbau/Austausch/Optimierung
von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-,
Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau
energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines
Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist
wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach
BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im
Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses
Förderprogramms.
Gerne beraten wir Sie detailliert zu den BAFA Fördermöglichkeiten.
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